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Recht & Nachbarschaft
20.01.2025
Eine Garagenwand kann nicht nur praktisch sein, sondern auch Konflikte hervorrufen. Ob es um Kletterpflanzen, Rankgitter oder einen Schuppen geht – wir klären, was Ihr Nachbar darf und wo Grenzen gesetzt sind.
Für viele ist die Garage mehr als ein sicherer Parkplatz: Sie dient auch als klare Abgrenzung zum Nachbargrundstück. Doch was passiert, wenn der Nachbar die Garagenwand für seine Zwecke nutzen möchte – sei es für ein Rankgitter, ein Regal oder andere Ideen? Hier entstehen oft Streitpunkte, denn nicht alles, was praktisch erscheint, ist auch erlaubt. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Grundsätzlich gehört die Garagenwand dem Eigentümer der Garage – und damit liegt auch das Nutzungsrecht ausschließlich bei ihm.
Darf der Nachbar die Wand mitbenutzen?
Das hängt davon ab, ob es sich um eine freistehende Garage oder eine Grenzbebauung handelt:
Freistehende Garage: Hier hat der Nachbar ohne Ihre Zustimmung kein Recht, die Wand zu nutzen.
Grenzbebauung: Liegt die Garage direkt auf der Grundstücksgrenze, können besondere Regelungen oder Vereinbarungen greifen. Diese müssen jedoch rechtlich abgesichert sein. Relevante Informationen dazu finden Sie in Paragraf 921 BGB.
Möchte Ihr Nachbar beispielsweise eine Kletterpflanze an der Garagenwand anbringen, braucht er in der Regel Ihre schriftliche Zustimmung. Solche Vereinbarungen werden oft in einem sogenannten „Nutzungsvertrag“ festgehalten, in dem Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt werden. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung ist eine Mitnutzung nicht zulässig.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Spezielle Vorgaben im Baurecht oder regionale Bauvorschriften können in manchen Fällen andere Regelungen vorsehen. Deshalb lohnt sich ein Blick in die örtlichen Vorschriften. Bei Unsicherheiten ist es immer sinnvoll, einen Fachanwalt für Nachbarschaftsrecht zu konsultieren.
*Die Rubrik stellt keine rechtverbindlichen Lösungen dar, sie dient nur als Unterstützung der Lösungsfindung aus diversen Quellen